Die neuen KWG-Änderungen – Einführung von Refinanzierungsregistern bei Banken – Zusatzveranstaltung

Im Juli 2005 haben Bundestag und Bundesrat ergänzende Änderungen zum Kreditwesengesetz verabschiedet. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Refinanzierungsregister zur Sicherung treuhändisch gehaltener Forderungen und Sicherheiten im Insolvenzfall geschaffen worden.

Die Register ermöglichen erst die Durchführung von ABS-Transaktionen (True Sale) und die Zuführung deckungsfähiger Sicherungswerte zu Deckungsmassen von Pfandbrief­emittenten.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtliche Anforderungen an die Führung der Register
  • Wirkungen einer Eintragung von Forderungen und Sicherheiten
  • Anwendungsbereiche und Bedeutung für ABS- und Pfandbrief-Transaktionen
  • Anwendung des Refinanzierungsregisters bei der Verbriefung von Nichtbankenforderungen (Leasing- und Unternehmensforderungen)
  • Planungen der Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Umsetzung der Register