Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck jeder der drei Stiftungen ist gemäß ihrer Satzungen die Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre. Der Stiftungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch:
- die Auslobung zu vergebender Förderpreise, mit dem herausragende wissenschaftliche Arbeiten zu Kapitalmarktfragen ausgezeichnet werden;
- die Ausbildungsförderung eines für die wissenschaftliche Forschung und Lehre qualifizierten Nachwuchses;
- die Auswertung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Bereich des Kapitalmarktrechts;
- die Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen im Bereich des Finanz- und Kapitalmarkts und hierzu insbesondere die Begegnung von Wissenschaft und Praxis sowie
- die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Universitätsinstitute.