Die Grundstruktur einer Verbriefungstransaktion

Jede Verbriefungstransaktion basiert auf einer festen Grundstruktur. Deren Funktionsweise ist hier vereinfachend grafisch dargestellt:

 

Forderungsschuldner

Der Forderungsschuldner ist beispielsweise Kreditnehmer einer Bank. Bei der Forderung gegen ihn kann es sich u. a. um eine Immobilienfinanzierung, einen Konsumentenkredit oder eine gewerbliche Finanzierung handeln.

 

Originator/Bank

Der Originator initiiert die Verbriefungstransaktion. Er hat die Forderungen ursprünglich erworben bspw. im Rahmen des Kreditgeschäfts und  verkauft diese ganz oder teilweise gebündelt in einem Portfolio aus seinem Bestand an eine so genannte Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV).

 

SPV

Das SPV (Special Purpose Vehicle) ist in der Regel eine Einzweckgesellschaft, d.h. ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf den Ankauf von bestimmten Forderungen und die Refinanzierung des Kaufpreises durch Begebung von ABS-Wertpapieren. Sie erhält Zahlungen, strukturiert diese und leitet sie weiter. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wird ausgeschlossen, dass das SPV andere Aktivitäten entfaltet und/oder andere Geschäftsrisiken eingehen kann. Es wird sichergestellt, dass die erworbenen Forderungen sowie die damit verbundenen Sicherheiten ohne irgendwelche Einschränkungen den Investoren in ABS-Wertpapiere als Haftungsmasse dienen.

 

Datentreuhänder

Der Datentreuhänder wird benötigt, damit beim Verkauf der Forderungen nicht die persönlichen Daten der Schuldner weitergegeben werden und  dadurch das "Bankengeheimnis" gebrochen würde. Der Datentreuhänder erhält die Daten und kann sie nur im Bedarfsfall (bspw. der Insolvenz eines Schuldners) an Dritte weitergeben.

 

Treuhänder

Der Treuhänder (bspw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei) übernimmt im Interesse der Investoren die Kontrolle über die Sicherheiten und die ordnungsgemäße Abwicklung aller Zahlungsströme. Er hält die Sicherheiten treuhänderisch für die Investoren, d. h. in eigenem Namen aber auf fremder Rechnung.

 

Arranger

Der Arranger (auch Arrangeur oder Underwriter) ist i. d. R. eine Investmentbank. Er plant, organisiert und strukturiert gemeinsam mit dem Originator die gesamte Transaktion. Er ist in die laufende Abwicklung und Überwachung der Transaktion eingebunden. Die dabei wichtigsten Aufgaben sind:

  • Beratung für den Aufbau der Transaktion
  • Beratung bei der optimalen Auswahl der Forderungen für den zu verkaufenden Kreditpool
  • Anpassung der ABS an die Struktur der Forderungen sowie an die Bedürfnisse des Originators und der Investoren
  • Koordination der Errichtung und Auswahl des SPVs
  • Dialog mit den Ratingagenturen
  • Erstellung der Dokumentation unter Einschaltung von Rechtsanwälten
  • Mitwirkung bei der Platzierung der ABS-Papiere

 

Ratingagenturen

Die Ratingagenturen analysieren im Wesentlichen die Qualität der Forderungen sowie die "Transaktionsstruktur" und vergeben ein Rating für alle zur Refinanzierung begebenen Wertpapiere, wobei die Wertpapier in unterschiedlichen Tranchen begeben werden. Um die Sicherheit für die Investoren zu erhöhen, werden häufig mindestens zwei Ratingagenturen eingeschaltet, die bereits umfangreiche Ratingerfahrung haben und international anerkannt sind. Sie erhalten für ihre Analyse alle Verträge, detaillierte Daten zu dem zu verkaufenden Forderungsbestand und bewerten die Transaktionsstruktur hinsichtlich der zeit- und betragsgerechten Vertragserfüllung zu Gunsten der Investoren. In das Rating fließt auch eine Bewertung der Qualität des Servicings und Underwritings ein, die sich aufgrund einer "Due Dilligence" des Originators bzw. Servicers ergibt. Nach Vergabe der Note (Rating) überwachen die Ratingagenturen die Emission und das zugrunde liegende Kreditportfolio.

 

Investoren

Der Investor kauft über Wertpapiere das Kreditportfolio, d. h. er hat im Rahmen der Vertragsbedingungen Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen. Als Sicherheit dienen dem Investor die Zahlungsansprüche aus dem Kreditportfolio mit allen zugrunde liegenden Sicherheiten (daher die Bezeichnung ABS, nämlich: "Asset backed Securities"). Das SPV leitet den Cash Flow nur durch. Es selbst haftet den Investoren nur aus den von ihm erworbenen Zahlungsansprüchen, zu denen auch Ansprüche aus Derivatekontrakten zählen können. Die Investoren haben keinen eigenen direkten Zugriff auf die Forderungen.

 

Servicer

Aufgrund von Kundennähe und administrativem Know how verbleibt zunächst das Servicing der Forderungen (Kreditverwaltung) bei der verkaufenden Bank, auch wenn diese in Folge des Verkaufs der Forderungen nicht mehr juristischer und/oder wirtschaftlicher Eigentümer der Forderungen ist. Der Servicer übernimmt im Allgemeinen die laufende Verwaltung der Kredite, d. h. die Kreditüberwachung, den Einzug der Tilgung und Zinsen, das Mahnwesen und im Störungsfall die Verwertung der Sicherheiten.