Basel II und Solvabilitätsverordnung
Basel II
Eine Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschuss vom 26. Juni 2004 – die im Rahmen der CRD (capital requirements directive) von der EU-Kommission umgesetzt wurde in:
- Neugefasste Bankenrichtlinie (2006/48/EG)
- Neugefasste Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG)
- Äquivalenzerklärung im 37. Erwägungsgrund der Bankenrichtlinie
Den EU-Mitgliedstatten oblag es, dies in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland geschah dies durch KWG-Ergänzungen sowie die sogenannte Solvabilitätsverordnung (SolvV)
- Implementierung der CRD (nicht Basel II) in nationales Recht
- KWG, insbesondere Ermächtigungsnorm § 10 Abs. 1 Satz 9 KWG
- Solvabilitätsverordnung
- Verbindlich für deutsche Institute
Solvabilitätsverordnung
- In Kraft seit 1. Januar 2007
- Anwendung ab 2007
- Möglichkeit bis 2008 Grundsatz I anzuwenden
- Aber 2008 Anwendung für sämtliche Institute erforderlich
Grundsatz I
- Ersetzt durch Solvabilitätsverordnung
- Parallelrechnung
Rundschreiben der BaFin bleiben in Kraft, soweit zumindest explizite Regelungen in der Solva diese nicht ersetzen. Im Wesentlichen sind es die Rundschreiben 04/97 und 10/99 die weithin gültig sind.


