Standards für das Reporting
Die Zielsetzung des im Rahmen des Zertifizierungsprozesses abgestimmten Investorenreports besteht in der Schaffung einer hohen Transparenz. Diese wird durch die zeitnahe Bereitstellung von aussagekräftigen, standardisierten und vergleichbaren Daten sichergestellt.
Bei True Sale Transaktionen ist allen Assetklassen gemein, dass über das Investorenreporting die folgenden Informationen in standardisierter und regelmäßiger Form öffentlich zugänglich gemacht werden:
- Beteiligte Parteien, deren Kontaktdaten und Ratingentwicklung
- Notes, deren Ratingentwicklung, Tilgungen, Zinszahlungen, Bonitätsverbesserungen (Credit Enhancements), realisierte Verluste
- Portfolio-Entwicklung: Verteilung nach Größenklassen, Sicherheitenart und -wert (LTV), Alter der Forderungen, Restlaufzeit, geographische Verteilung der Schuldner/Sicherheiten, Tilgungsvarianten, Finanzierungsgegenstand, Zinshöhen, Art der Schuldner
- Zahlungsstörungen, Ausfälle und Verluste (delinquencies, defaults and losses) mit Verteilung nach Dauer der Rückständigkeit und des Ausfalls bzw. der Sicherheiten-Verwertung
- Wasserfall: finanzielle Eingänge und deren Verteilung auf Notes und Gebühren getrennt nach Tilgung und Zinsen
- Des Weiteren:
- detaillierte Darstellung über die Art und Entwicklung der Bonitätsverbesserungen (Credit Enhancement)
- detaillierte Darstellung über die Art und Entwicklung der verwendeten Trigger
- die Entwicklung der Aufrechnungsrisiken (Set-off-Risks)
- die Entwicklung von vorzeitigen Rückzahlungen (Current Prepayments)
Die Reportingstandards der TSI wurden gemeinsam mit Fachleuten aus den Banken erarbeitet und gelten als Benchmark in den entsprechenden Assetklassen.
Rechts werden die allgemeinen Empfehlungen für den inhaltlichen Umfang des Reportings für True Sale Transaktionen, differenziert nach den Assetklassen CLO, RMBS, CMBS, Consumer Loans und Leasing dargestellt. Diese stellen Orientierungspunkte für die Vergabe des Zertifikates CERTIFIED BY TSI – DEUTSCHER VERBRIEFUNGSSTANDARD dar. Die aufgeführten Erläuterungen sind nicht als abschließende Definitionen zu verstehen. Es gelten bei Verbriefungstransaktionen immer die Definitionen im Börsenzulassungsprospekt. Für synthetische Verbriefungsstrukturen gelten abweichende Empfehlungen für den inhaltlichen Umfang des Reportings.
