Der Prozess der Zustiftung – Übertragung der Gesellschafteranteile
Die Übertragung der Geschäftsanteile des SPV auf die Stiftungen (TSI-Verbriefungsplattform) erfolgt durch die TSI Services zusammen mit der TSI. Zum Zweck der Übertragung wird zur Vorlage bei den Stiftungen eine von einem qualifizierten Kreditinstitut, in der Regel vom Originator oder Arranger, ausgestellte Bestätigung zur Erfüllung der Zustiftungsbedingungen (Zustiftungsbescheinigung) benötigt, in der den Stiftungen versichert wird, dass das SPV und die Verbriefungstransaktion u. a. den Anforderungen der Gesellschaftssatzung entsprechen.
Sämtliche mit der Übertragung der Geschäftsanteile verbundenen Tätigkeiten und Auslagen übernimmt die TSI Services:
- Abstimmung mit den Stiftungen
- Abstimmung mit dem Notar
- Übertragung der Geschäftsanteile an dem SPV auf die Stiftungen
- Zahlung der Spenden an die Stiftungen
- Kommunikation mit DSZ (Deutsches Stiftungszentrum)
Alle unter "Gründung" und "Zustiftung" genannten Leistungen sind mit einer Servicegebühr abgegolten. Der Auftraggeber erhält von der TSI Services eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Servicegebühr.

