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Die TSI Verbriefungsplattform

Zur TSI-Verbriefungsplattform gehören drei gemeinnützige Stiftungen, die Gesellschafter der über die TSI bereit gestellten SPVs werden. Die Stiftungen im Einzeln

  • Stiftung für Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland
  • Stiftung für Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland
  • Stiftung für Unternehmensfinanzierung für den Finanzstandort Deutschland

Die TSI-Verbriefungsplattform steht ­allen Marktteilnehmern offen: Ein standardisierter Prozess, erprobt in fast 60 Verbriefungstransaktionen (Stand: Mai 2009), garantiert die professionelle Gründung von deutschen Verbriefungszweckgesellschaften ("SPV"). TSI-Zweckgesellschaften und Verbriefungstransaktionen bauen ausschließlich auf deutschem Recht auf. Kreditinstituten in Deutschland bleibt somit der aufwendigere Umweg über das Ausland erspart.

In die Entwicklung der Struktur und des rechtlichen Rahmens der TSI-Verbriefungsplattform sowie der deutschen Zweckgesellschaften waren alle drei Ratingagenturen, die BaFin, namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Gesellschafterbanken und im Markt führende Anwaltskanzleien einbezogen. Der TSI-Standard zur Bereitstellung des deutschen SPV ist somit allen Beteiligten bekannt.

Anteilseigner von deutschen Zweckgesellschaften werden drei der Wissenschaftsförderung verpflichtete, gemeinnützige Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen treten üblicherweise als SPV-Gesellschafter auf. Dies entspricht in besonderer Weise den Kriterien, die Kapitalmarkt und Ratingagenturen an SPV-Gesellschaften stellen ("insolvency remote structure"). Dass TSI-Zweckgesellschaften drei Anteilseigner haben, hat Vorteile für deutsche Banken als Investoren in Verbriefungstransaktionen und entspricht auch den konzernrechtlichen Ausnahmetatbeständen für Verbriefungszweckgesellschaften im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2007 (Zinsschranke).