Änderungen im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1.11.2008
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1.11.2008 stellt die TSI Services die deutschen Verbriefungszweckgesellschaften wahlweise in der herkömmlichen Rechtsform der GmbH oder alternativ in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt ("UG hb") zur Verfügung. Die UG hb unterscheidet sich haftungsrechtlich nicht von der GmbH, sie kann jedoch mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden. Darüber hinaus besteht durch die Streichung des § 4a Abs. 2 GmbHG für beide Rechtsformen die Möglichkeit, sie für Gesellschaften mit ausländischem Verwaltungssitz zu nutzen.
