Finanzmarktstabilisierung
Auf dieser Seite werden die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung und anderer Staaten sowie internationaler Organisationen zur Finanzmarktstabilisierung zusammengestellt:
IOSCO reports on transparency of structured finance products (Juli 2010)
Following its September 2009 consultation report, IOSCO has published its final report on transparency of structured finance products. The report concludes that greater information on traded prices would be a valuable source of information for market participants. It recommends that member jurisdictions should seek to enhance post-trade transparency of structured finance products in their respective jurisdictions, and lists the factors that IOSCO believes market authorities should consider when developing a post-trade transparency regime.
The report argues that post-trade transparency regimes should be tailored to take into account the unique nature of the market and participants in each jurisdiction, and that each member jurisdiction is best placed to judge the appropriate time, scope and manner for enhancing post-trade transparency. IOSCO believes that it would be appropriate to develop a post-trade transparency regime that provides for the transparency of trade-by-trade data or aggregate data, depending on the liquidity of the particular structured finance product.
Basel Committee consults on countercyclical capital buffer proposal (July 2010)
The Basel Committee on Banking Supervision has published a consultation paper setting out its countercyclical capital buffer proposal. Under the Committee's proposal, the countercyclical buffer would be imposed when, in the view of national authorities, excess aggregate credit growth is judged to be associated with a build-up of system-wide risk.
The Committee is also continuing to review specific proposals to address the risks of systemic banking institutions, including a 'guided discretion' approach for a systemic capital surcharge in combination with other mitigating regulatory and supervisory measures. The Committee intends to publish a proposal for the role of 'gone concern' contingent capital in the regulatory capital framework shortly.
The Basel Committee's oversight body – the Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision – will review the Committee's progress and recommendations at its upcoming meeting later in July.
Koalition beschließt ab Ende 2012 10 % Risikoeinbehalt bei Verbriefungen (Juli 2010)
Art. 122a der CRD II Richtlinie sieht vor, dass europäische Banken zukünftig sich nur bei Verbriefungen engagieren dürfen, bei denen der Originator 5% Risikoeinbehalt sicherstellt. Der Bundestag hat in der Umsetzung in deutsches Recht dies auf 10 % erhöht.
Demnach darf ab 2013 eine aufsichtsrechtlich in Deutschland beheimatete Bank weder Transaktionspartei, noch Händler noch Investor bei einer Transaktion sein, die nicht 10% Risikoeinbehalt garantiert. Damit sind deutsche Banken in Deutschland vom europäischen Verbriefungsmarkt ausgeschlossen, obgleich dieser, schaut man sich die kumulierten Ausfallraten europäischer Verbriefungstransaktionen an, die seit 2007 bei unter 0,5 % liegen, nicht zur Finanzkrise beigetragen hat. Zu befürchten ist, dass, da aus Deutschland heraus ab 2013 der europäische Markt nicht mehr abgedeckt werden kann, das Geschäftsfeld nach London abwandert.
Sehr aufschlussreich über den Entscheidungsprozess und die Argumente sind die Protokolle der Anhörung des Finanzausschuss und der Plenumsdiskussion im Deutschen Bundestag:
Wortprotokoll Plenumsdiskussion Bundestag
Spezifisch deutsche Ursachen der Finanzkrise und Reform des Finanzwesen (Mai 2009)
Für eine Finanzausschussanhörung in Berlin im Mai 2009 entstand das folgende Papier, das einen Einblick gibt in die tieferen Ursachen der spezifisch deutschen Ausprägung der Finanzkrise.
Ein heute noch lesenswertes Dokument:
Weitere Informationen zum Thema
Übersicht wichtiger regulatorischer Veröffentlichungen (Juli 2010)
Für das Symposium der Deutschen Bundesbank am 01. Juli 2010 hat die Commerzbank, Gesellschafter der TSI, eine Übersicht wichtiger regulatorischer Veröffentlichungen der vergangenen beiden Jahre zusammengestellt. Die TSI hat diese Dokumente gesammelt und in einer übersichtlichen Darstellung zusammengefasst.
Öffnen Sie einfach das folgende pdf-Dokument und durch Klick auf die entsprechenden Links gelangen Sie direkt zu den Veröffentlichungen.
Übersicht wichtiger regulatorischer Veröffentlichungen
CEBS consultation paper on guidelines on Article 122a of the Capital Requirements Directive (1. Juli 2010)
The Committee of European Banking Supervisors (CEBS) (1. July 2010) published its consultation paper (CP40) on guidelines to the new Article 122a of the Capital Requirements Directive (CRD).
Article 122a of the CRD provides new requirements to be fulfilled by credit institutions when acting in a particular capacity, such as originator, sponsor, or original lender and also when investing in securitisations. These include retention - on an on-going basis - of a material net economic interest of not less than 5% (so called “skin in the game”), due diligence and, disclosure.
This consultation paper is in response to the amendments to the CRD by Directive 2009/111/EC relating to securitisations, which requests CEBS to elaborate guidelines for the convergence of supervisory practices with regard to Article 122a, including the measures taken in case of breach of the due diligence and risk management requirements. The amendments have to be transposed into Member States’ national law by 31 October 2010 and to be applied from 31 December 2010.
The paper seeks to provide general considerations on the application of the new Article, clarify specific aspects of the detailed requirements and promote supervisory convergence. It is structured paragraph by paragraph in the order of the Directive text and puts a number of specific questions on the several parts of the guidelines.
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 80. Jahresbericht, Juni 2010
„Jeder gute Arzt muss dem Grundsatz folgen, die Symptome einer Krankheit zu behandeln, ohne dabei ihre Ursachen außer Acht zu lassen. Was für Krankheiten gilt, gilt auch für eine Finanz- und Wirtschaftskrise: Die öffentlichen Entscheidungsträger müssen die Symptome kurieren – gleichzeitig müssen sie Reformen vorantreiben, die die Ursachen der Krise angehen, um so schnell wie möglich die Systemrisiken des Finanzsektors zu mindern.“ So heißt es im aktuellen BIS Jahresbericht. Die BIS führt im Wesentlichen die Krise auf die Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte zurück, die vermittelt über Niedrigzinspolitik und wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen Defizit- und Überschussländern, auf breiter Front zu Fehlanreizen auf den Kapitalmärkten führte. Entsprechend differenziert sind die wirtschaftspolitischen Empfehlungen. Zu der einseitigen Fokussierung und den Angriffen auf das Instrument der Verbriefung merkt der Report an: "Die Rezepte von gestern taugen nicht für die Krise von morgen“ oder wie es im englischen Text heißt „fighting the last war would not win the next one“.
Historische Berichte der BIS seit 1931 ff., also auch aus der Weltwirtschaftskrise, sind über folgenden Link verfügbar
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT - EXPECTED IMPACT OF ARTICLE 122A OF DIRECTIVE 2006/48/EC (veröffentlicht am 28. Mai 2010)
Zunächst stellt die Kommission heraus, dass der Bericht geschrieben wurde, da die Pflicht zu einer Evaluierung Bestandteil der CRD 2 Richtlinie selbst war und bereits zum Jahresende 2009 erfolgen sollte. Der Bericht geht vor allem auf den Risikoeinbehalt ein. Eine ausführlichere Würdigung der Regulierung und ihrer Auswirkung auf die Verbriefungs- und Kreditmärkte Europas liegt nicht vor. Gewünscht hätte man sich sicherlich – fast drei Jahre nach Ausbruch der amerikanischen Subprime-Krise - auch eine differenzierte Betrachtung amerikanischer und europäischer Verbriefungspraktiken und damit ihrer unterschiedlichen Qualitäten.
Einen tieferen Einblick in die Gesamtschau gibt der Bericht selbst.
EU plant weitere Regulierung der Ratingagenturen
Die EU-Kommission schlägt ein stärker zentralisiertes System zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen auf EU-Ebene vor. Die Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission im Juni 2009 aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Den vorgeschlagenen Änderungen zufolge würde eine neue europäische Aufsichtsbehörde, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA, s.
IP/09/1347) mit exklusiven Befugnissen zur Beaufsichtigung der in der EU registrierten Ratingagenturen ausgestattet. Hierzu gehören auch alle europäischen Filialen von bekannten Ratingagenturen wie Fitch, Moody's und Standard & Poor's.
Sie hätte damit das Recht, Informationen anzufordern, Ermittlungen einzuleiten und Untersuchungen an Ort und Stelle vorzunehmen. Emittenten strukturierter Finanzinstrumente, wie Kreditinstitute, Banken und Wertpapierfirmen, werden auch allen anderen interessierten Ratingagenturen Zugang zu den Informationen gewähren müssen, die sie ihren eigenen Agenturen bereitstellen, damit diese unangeforderte Ratings abgeben können.
So würden Ratingagenturen in einem gegenüber den bestehenden vielfältigen nationalen Regelungen sehr viel einfacheren Aufsichtsrahmen operieren und hätten leichteren Zugang zu den benötigten Informationen. Außerdem würden die Nutzer von Ratings infolge der EU-Beaufsichtigung sämtlicher Ratingagenturen und des stärkeren Wettbewerbs zwischen diesen einen besseren Schutz genießen.
Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung Nr. 1060/2009 wird nun dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Prüfung zugeleitet.
Bei Annahme des Vorschlags dürften die neuen Regeln im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.
Regulierung der Ratingagenturen
Die Regulierung von Rating-Agenturen befindet sich in Europa und den USA in Bewegung. In dem Researchbericht der DZ Bank werden die wesentlichen Inhalte des Vorschlags der EU-Kommission vom 3. Juni sowie von SEC Rule 17g-5, insbesondere im Hinblick auf die Ratings von Verbriefungen skizzier.
Rule 17g-5(a)(3) - SEC Ausnahmeregelung für extra-territoriale Transaktionen
Die US Securities and Exchange Commission (SEC) hat in Beantwortung einer Anfrage, die neben anderen Parteien vom American Securitization Forum (ASF) gestellt wurde, am 19. Mai 2010 angeordnet, dass registrierte US Rating Agenturen ("nationally recognised statistical rating organisations" oder "NRSROs") für einen Zeitraum von 6 Monaten Rule 17g-5(a)(3) nicht auf Ratings strukturierter Finanzprodukte anwenden müssen, die von einem Nicht-US Emittenten begeben werden, wenn die Rating Agentur, die der Transaktion ein Rating erteilt, zu dem begründeten Schluss kommt, dass das betreffende strukturierte Finanzprodukt nicht in die USA verkauft wird. Diese Anordnung der SEC beinhaltet zudem eine Aufforderung zur Kommentierung der Anwendung dieser Regelung auf extraterritoriale Transaktionen.
Die SEC hat Rule 17g-5(a)(3) in ihrer jetzigen Form im November 2009 als Teil umfangreicher Änderungen des US Credit Rating Agency Reform Act von 2006 veröffentlicht. Rule 17g-5(a)(3) und die anderen Änderungen legen NRSROs signifikante Verpflichtungen auf:
Rule 17g-5(a)(3) soll NRSROs, die nicht vom Emittenten oder Underwriter beauftragt wurden, unterstützen, unabhängige Ratings zu erteilen. Wenn eine NRSRO Interessenkonflikte im Sinne von Rule 17g-5 hat (insbesondere, die Zahlung durch einen Emittenten oder Underwriter zur Erteilung eines Ratings), verlangt Rule 17g-5(a)(3) unter anderem, dass:
- NRSROs eine Passwort-geschützte Website aufsetzen, die alle relevanten Informationen zu den von ihnen gerateten Wertpapieren enthält und dass diese NRSRO allen anderen NRSROs freien Zugang zu dieser Website einräumt; und
- dass NRSROs den Arranger (den Emittenten, Sponsor oder Underwriter) von gerateten Wertpapieren (inklusive ABS) vertraglich verpflichten müssen, eine Passwort-geschützte Website aufzusetzen, die alle relevanten Informationen zu den gerateten Wertpapieren enthält (einschließlich aller Informationen, die ein Arranger der NRSRO im Zusammenhang mit dem Ratingprozess zur Verfügung stellt). Diese Information wird auch gegenüber Rating Agenturen offengelegt, die nicht vom Arranger beauftragt wurden.
Diese Änderungen sind im Markt insbesondere deshalb kritisiert worden, weil die Erfüllung dieser Verpflichtungen signifikante administrative Probleme bei Arrangern auslösen kann, da diese die notwendige Infrastruktur für die zeitnahe Veröffentlichung dieser Informationen auf der Website schaffen müssen.
Vorbehaltlich der am 19. Mai 2010 veröffentlichten Ausnahmeregelung müssen NRSROs die geänderten Regeln ab dem 2. Juni 2010 befolgen.
Der Text von Rule 17g-5(a)(3) ist nachfolgend beigefügt.
Weitgehende Vorstellungen der amerikanischen SEC zur Regulierung von Structured Finance
hat die SEC am 7. April 2010 in einer 667 Seiten umfassenden Veröffentlichung vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt. Der Vorschlag sieht u.a. vor, dass Investoren bei öffentlichen Transaktionen eine standardisierte Datei mit Assetinformationen und ein Computer Programm das den Wasserfall abbildet erhalten sowie dass Originatoren sich zu 5 % Riskobeteiligung verpflichten.
Zu weiterführenden Informationen zum Thema
Neue Regeln der amerikanischen Börsenaufsicht zu Structured Finance Ratings
Die amerikanische Securites and Exchange Commission hat Ergänzungen zu den Regeln für die in Amerika registrierten Rating Agenturen veröffentlicht. Diese Regeln könnten unter Umständen auch europäische Transaktionen betreffen. Die neuen Regeln beziehen sich auf das Rating von Structured Finance Transaktionen und treten am 2. Juni 2010 in Kraft. Im Rahmen des Regelwerks soll sichergestellt werden, dass alle Ratingagenturen Zugang zu allen ratingrelevanten Informationen bekommen und somit ihrerseits - auch ohne ein Auftragsverhältnis mit dem Originator – die Transaktion oder Teile der Transaktion raten können. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung der Regel ist noch zu klären inwiefern davon auch in den USA zugelassene Ratingagenturen betroffen sind, sofern sie Transaktionen außerhalb Amerikas raten.
Den genauen Text kann man beiliegendem Link entnehmen:
Amendments to Rules for Nationally Recognized Statistical Rating Organizations
Weitere Informationen zu diesem Thema können auch dem folgenden Bericht von Clifford Chance entnommen werden:
TALF - Time to say Goodbye
Ende 2008 - ausgelöst durch die Insolvenz von Lehman Brothers - stand der internationale Finanzmarkt am Abgrund. Die viele hundert Milliarden schweren Rettungspakete konzentrierten sich in Europa auf Banken. In den USA war man da schon einen Schritt weiter und kündigte im November 2008 die 'Term Asset-Backed Securities Loan Facility' (TALF) an, die dem Verbriefungsmarkt wieder 'auf die Beine helfen' sollte; initiiert zu einem Zeitpunkt als man hierzulande ABS ein für allemal verbieten wollte. Im März ist das TALF-Programm bereits ausgelaufen - in der folgenden Publikation der DZ Bank AG blicken die Autoren zurück und wagen eine Bewertung.
Änderungen in der Beaufsichtigung von Kreditinstituten
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zu Finanzmarktregulierung
Um künftige Risiken zu mindern, werden – so die Bundesregierung - Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz vorgenommen. Die Neuregelungen umfassen insbesondere:
- Einheitliche Regelungen für die Annerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital.
- Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen.
- Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können.
- Eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.
Weiter wird das Pfandbriefgesetz fortentwickelt.
Mit dem am 24. März 2010 nun verabschiedeten Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht um. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt.
CRD III: European Parliament draft report published
The European Parliament's Committee on Economic and Monetary Affairs (ECON) has recently made available Rapporteur Arlene McCarthy's Draft Report dated 2 March 2010, on the Commission's proposed CRD 3 package (as regards capital requirements for the trading book and for re-securitisations, and the supervisory review of remuneration policies). The draft report broadly supports the package, while proposing added measures to strengthen the remuneration provisions and ensure Parliamentary oversight of the Basel process.
Amongst other things, the report proposes that: (1) bonuses must be awarded on the basis of long term performance and not be guaranteed; (2) an individual's bonus must not make up more than 50% of their total annual remuneration; and (3) firms must publicly disclose information on their remuneration policies and payments, including payments by business unit and to individual directors.
Asset-backed securities: ECB guideline on revised rating requirements published
The European Central Bank has published its pdf download Guideline ECB, which formally implements the revised rating requirements for asset-backed securities (ABSs) first announced by the ECB on 20 November 2009. Under the new the regime, the Eurosystem will require at least two ratings from an accepted external credit assessment institution for all ABSs issued as of 1 March 2010. In determining the eligibility of these ABSs, the Eurosystem will apply the 'second-best' rule, meaning that not only the best, but also the second-best available rating must comply with the minimum threshold applicable to ABSs. As of 1 March 2011, the second-best rule and the requirement to have at least two ratings will be applied to all ABSs, regardless of their date of issue.
The Guideline entered into force on 1 March 2010.
Table showing rating requirements for asset-backed securities
Bank of England consults on extending discount window facility
The Bank of England published today a consultative paper entitled "Extending the Discount Window Facility (DWF) eligible collateral and information transparency for asset-backed securitisations". The second part of the paper seeks views on the Bank’s initiative to require greater transparency in relation to asset-backed securities and covered bonds as part of the eligibility criteria for instruments accepted in its operations, including the extended-collateral long-term repo operations, the Special Liquidity Scheme and the DWF.
More specifically, the document focuses on a number of proposed initiatives to improve transparency of ABS information includi
- Provision of loan-level data and inclusion of certain stratification tables in investor reports;
- Availability of cash-flow models;
- Availability of legal documentation and summary of structural features; and Provision of monthly investor reports (including disclosure of mark-to-market of swaps and account balances and permitted investments).
The deadline for comments is 30 April 2010.
CRD IV Consultation Paper liegt vor:
The possible changes set out in this document are closely aligned with the expected amendments to the Basel II framework and the introduction of a global liquidity standard that are currently being drawn up and their impact assessed by the Basel Committee on Banking Supervision (BCBS).3 They also reflect commitments made by G-20 leaders in London on April 2, 2009 and in Pittsburgh on September 24-25, 2009 as regards building high quality capital, strengthening risk coverage, mitigating pro-cyclicality, discouraging leverage as well as strengthening liquidity risk requirements and forward-looking provisioning for credit losses.
The Commission strongly supports the work of the Basel Committee in these areas. In order to achieve the dual objective of improving the resilience of the global financial system and ensuring a level playing field, it is imperative that the more robust set of prudential capital requirements be applied consistently across the world.
Neue Baseler Vorschläge
Das Basel Committee on Banking Supervision hat im Dezember 2009 unter dem Titel "Strengthening the resilience of the banking sector" eine Reihe von Reformvorschlägen zur Kommentierung veröffentlicht, deren Umsetzung weitgehende Auswirkungen auf das Bankgeschäft hätten. Die Vorschläge betreffen Eigenkapital, Liquidität und die internen Incentivesysteme. Sie können bis April 2010 kommentiert werden.
Zu den Vorschlägen
Strengthening the resilience of the banking sector
In einem weiteren Papier, das ebenfalls zur Kommentierung bis April 2010 vorgelegt wurde, geht es um die Sicherstellung von Standards für eine Mindestliquidität und ein gemeinsames Paket für die Aufsichtsbehörden zur Identifizierung und Analyse von Liquiditätsrisiken.
Mehr zu diesen Vorschlägen unter:
International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring
BaFin regelt Vergütungssysteme in Banken neu
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 21. Dezember 2009 mit den Rundschreiben 22/2009 (BA) und 23/2009 (VA) („Rundschreiben“) neue Anforderungen an die Vergütungssysteme in der Kreditwirtschaft und von Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Nachdem der Gesetzgeber im August 2009 durch das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ die allgemeinen aktienrechtlichen Vergütungsregelungen neu gefasst hat, setzt die BaFin nun mit dem Rundschreiben die Standards des Financial Stability Board (FSB Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards; „FSB-Standards“) um, die auf Anregung der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer („G-20“) entwickelt wurden. Bereits Mitte Dezember 2009 hatten sich außerdem elf große deutsche Banken und Versicherer dazu verpflichtet, strengere Vergütungsregelungen entsprechend der G-20-Vorgaben einzuführen.
Näheres dazu können Sie dem folgendem Newsletter von Linklaters sowie den BaFin Rundschreiben entnehmen:
Link zur BaFin Webpage und Rundschreiben 22/2009
Kommission skizziert künftige Maßnahmen für sichere Derivatemärkte
Die Kommission hat eine Mitteilung dazu vorgelegt, mit welchen politischen Maßnahmen künftig die Transparenz der Derivatemärkte erhöht, das Ausfall‑ und operationelle Risiko beim Handel verringert und die Marktintegrität und ‑aufsicht verbessert werden sollen, um effiziente, sichere und solide Derivatemärkte zu gewährleisten. Vorangegangen waren eine Konsultation der Interessengruppen, die im Juli mit einer Mitteilung eingeleitet worden war, und eine öffentliche Anhörung im September. Legislativvorschläge wird die Kommission 2010 vorlegen. Diese werden mit der Erklärung der G-20 von Pittsburgh in Einklang stehen und von einer gründlichen Folgenabschätzung begleitet. Um jedes Risiko von Regulierungsarbitrage auszuschließen und weltweit kohärente politische Ansätze zu gewährleisten, ist die Kommission bereit, vor endgültigem Abschluss ihrer Legislativvorschläge mit Behörden aus aller Welt zusammenzuarbeiten.
Die vollständige Presseerklärung der Kommission können Sie hier öffnen:
Presseerklärung vom 20. Oktober 2009
IOSCO (The International Organization of Securities Commissions) consults on transparency of structured finance products
The International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) Technical Committee has published a consultation report on Transparency of Structured Finance Products. The Report sets out a number of factors to be considered by market authorities when considering enhancing post-trade transparency of structured finance products in their respective jurisdictions.
FSA: The Turner Review - A regulatory response to the global banking crisis, March 2009
Was lief falsch? Wie ist die Welt dahin gekommen, wo sie heute mit der Finanzkrise steht? Und wie können zukünftig derartige Krise verhindert werden? Der Turner-Report vom März 2009 geht diesen Fragen nach. Im Vorwort heißt es:
„But it is clear that however effective the policy response, the economic cost of the financial crisis will be very large. We therefore need to ask profound questions about what went wrong, whether past intellectual assumptions about the nature of financial risk were seriously mistaken, and what needs to be done to reduce the probability and the severity of future financial crises” …. “This Review responds to that remit, focusing on the fundamental and long-term questions. It does not address the short-term challenge of macroeconomic management over the next few years, though it does comment on ways in which the transition path to new more stable arrangements must be managed in the light of that short-term challenge. And its focus is on banking and bank-like institutions, and not on other areas of the financial services industry.”
Als Wesentlich für das Finanzsystem werden “runderneuerte” Verbriefungsmärkte angesehen:
„A reasonable judgement therefore is that future system for credit intermediation will and should involve a combination of traditional on-balance sheet mechanisms and securitisation. The challenge is to design regulatory responses which will produce a safer version of the securitised credit model – less complex, more transparent to end investors, with less packaging and trading of securitised credit through multiple balance sheets, more true distribution to end investors and more real risk diversification.“
Die Zukunft der Verbriefung wird damit mehr dem „deutschen Modell“, wie es bei „balancesheet“-Verbriefungen im regulatorischen Rahmen des KWG über die TSI-Plattform und die TSI-Zertifizierung praktiziert wird, als dem „angelsächsischen originate to distribute Verbriefungsmodell" entsprechen.
G 20 Treffen in Pittsburgh, September 2009
Die G 20 verständigte sich auch auf wichtige Elemente einer neuen Finanzmarktregulierung, darunter Beschränkungen für Gehälter von Bankmanagern und schärfere Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken.
Die im Anschluss an das Treffen veröffentlichten Dokumente können Sie über die folgenden Links öffnen:
Europäische Kommission verabschiedet Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa
Die Europäische Kommission hat am 23. September 2009 ein wichtiges Paket von Legislativentwürfen angenommen, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschriften sollen die Zusammenarbeit verbessern helfen, um die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. Mit den Rechtsvorschriften wird ein neuer Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken für das Finanzsystem als Ganzes zu erkennen und insbesondere Frühwarnungen abzugeben, auf die dann möglichst schnell reagiert werden soll. Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen, das sich aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bankwesen, Wertpapierhandel sowie Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zusammensetzt.
Die vollständige Presseerklärung der Europäischen Kommission finden Sie hier:
Zur neuen Architektur der Finanzaufsicht und zur Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) hat die Europäische Kommission einen Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt, den Sie über den folgenden Link in deutscher oder englischer Sprache öffnen können:
Report on The Risks of Financial Modeling, VaR and the Economic Breakdown
Prof. Talebs Ausführungen zu Value at Risk vor der US-Kongressanhörung, September 2009
Report on The Risks of Financial Modeling, VaR and the Economic Breakdown
Nassim N. Taleb, PhD
Distinguished Professor of Risk Engineering, NYU-Polytechnic Institute, Principal Universa
Investments L.P.
Financial Regulatory Reform
Die amerikanische Regierung hat in einem White Paper im Juli 2009 erste Vorstellungen vorgelegt, um die amerikanische Finanzwirtschaft zu regulieren.
Das Papier umfasst die Bereiche
- Promote Robust Supervision and Regulation of Financial Firms
- Establish Comprehensive Regulation of Financial Markets
- Protect Consumers and Investors from Financial Abuse
- Provide the Government with the Tools it Needs to Manage Financial Crises
- Raise International Regulatory Standards and Improve International Cooperation
und geht dabei auch detailliert auf Themen der Kredit- und Verbriefungsmärkte ein. Das White Paper und die Abstracts zu den Themen finden Sie unter folgenden Links:
Financial Regulatory Reform_final report
Improving International Regulatory Standards
Providing The Government With Tools
Verlängerung des TALF-Programms angekündigt
Die Fed und das US Finanzministerium haben am 17. August 2009 eine Verlängerung des Term Asset-Backed Securities Loan Facility Programms (TALF) angekündigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Ausweitung der Zulassungskriterien auf weitere Asset-Klassen nicht geplant.
Über den folgenden Link können Sie die Presseerklärung der Fed vom 17. August 2009 einsehen.
Ankaufprogramm der Bank of England vom 30. Juni 2009
Die Bank of England hat am 30. Juli 2009 eine sogenannte ASSET PURCHASE FACILITY und eine SECURED COMMERCIAL PAPER FACILITY angekündigt. Kern des Programms ist zum einen der Anauf von Asset-Backed Commercial Paper Securities (ABCP) ausgewählter Programme, die Handelsforderungen und Konsumentenkredite umfassen, sowie zum anderen der Ankauf von im Wesentlichen Term ABS Bonds. Die genauen Bedingungen des Programms können dem beiliegenden pdf-Dokument entnommen werden:
UK Asset Protection Scheme
Die aktuelle Diskussion in Deutschland um die Mittelstandsfinanzierung und die Stabilisierung der Banken durch Maßnahmen zur Eigenkapitalentlastung legt es nahe, einen Blick auf das UK Asset Protection Scheme vom Februar 2009 zu werfen. Das Programm erlaubt Banken, ihre Kreditportfolien durch staatliche Garantien (Credit Default Swaps mit 10 % First Loss bei der Bank) abzusichern.
Bad Banks: Bundestag und Bundesrat verabschieden das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Der Bundestag hat am 3. Juli das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Am 10. Juli hat daraufhin der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit ist der Weg für die Auslagerung bestimmter Risikoaktiva in staatlich abgeschirmte Bad Banks frei. Von einem kurzfristigen Inkrafttreten des Gesetzes ist auszugehen.
Nach intensiven Verhandlungen der Koalition wurden weitreichende Änderungen gegenüber den zunächst vorgelegten Entwürfen beschlossen. Die Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die mit dem Gesetz bezweckte bilanzielle Entlastung betroffener Kreditinstitute sicherzustellen und durch steuerliche Sonderregelungen zu flankieren. Ferner wurde zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Bad Bank-Modellen die Möglichkeit zur Auslagerung von Risikopositionen und nichtstrategischen Geschäftsbereichen in landeseigene Abwicklungsanstalten geschaffen. Eine Zusammenfassung dieser und weiterer Abweichungen von den ursprünglichen Gesetzentwürfen hat Linklaters erstellt:
Über nachfolgende Links können Sie zudem unverbindliche Texte von FMStFG, FMStBG und FMSTFV in der nun verabschiedeten Fassung, eine unverbindliche Lesefassung mit Kennzeichnung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtlage sowie eine unverbindliche Lesefassung mit Kennzeichnung der Änderungen gegenüber der Entwurfslage vor Bundestagsbeschluss abrufen.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 03. Juli 2009 sowie die weiteren offiziellen Dokumente können über die nachfolgenden Links geöffnet werden:
pdf download Drucksache 634/09
pdf download Drucksache 634/1/09
pdf download Drucksache 634/09(B)
Vorschläge des UK Treasury zur Reform der Finanzordnung, Juli 2009
Der UK-Finanzminister Alistair Darling hat ein umfangreiches Dokument zur neuen Finanzordnung vorgelegt. Das Dokument befasst sich mit den Ursachen der Finanzkrise und schlägt dem Parlament umfangreiche Reformen vor.
Stärkung der Europäischen Finanzaufsicht
Die weiterhin andauernde Finanzkrise hat mittlerweile auch auf europäischer Ebene Diskussionen und Aktivitäten hinsichtlich der Neuordnung des europäischen Aufsichtssystems ausgelöst. Basierend auf den Empfehlungen des Schlussberichts der de Larosière-Gruppe für eine Reform der Finanzaufsicht wurden von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die diese Empfehlungen weitgehend begrüßt und befürwortet hat, Vorschläge für eine europäische Finanzaufsicht ausgearbeitet.
Die EU-Kommission hat diesbezüglich ein Zwei-Säulen Modell für die Aufsicht auf Makro- und Mikro-Ebene zur Diskussion gestellt, das folgendermaßen aufgebaut ist:
Ein unabhängiger „Europäischer Ausschuss für Systemrisiken“ (European Systemic Risk Board - ESRB) wird geschaffen. Dem ESRB obliegt es zur Sicherung der Finanzstabilität das gesamte Finanzsystem zu beobachten und Frühwarnungen und Empfehlungen abzugeben.
Weiterhin wird ein „Europäisches System der Finanzaufseher" (European System of Financial Supervisors –ESFS) als Netzwerk der Aufsichtsbehörden für den Wertpapier-, Versicherungs- und Bankensektor geschaffen werden.
Das Modell sieht vor, dass die nationalen Aufsichtsbehörden weiter für das Tagesgeschäft zuständig sind, die europäische Ebene aber eigene Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse bekommen soll. Insbesondere die Kompetenzen der neuen Europäischen Aufsichtsbehörden sind jedoch noch Gegenstand der Debatte zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
In dem nachfolgenden Newsletter hat Linklaters die wesentlichen Vorschläge der EU-Kommission zur Europäischen Finanzaufsicht für Sie kurz zusammengefasst:
Bundeskabinett verabschiedet Bad-Bank-Modell
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einrichtung von Bad Banks bei deutschen Finanzinstituten gegeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.
Die Funktionsweise des Bad-Bank-Modells der Bundesregierung wird durch das folgende Schaubild verdeutlicht:
Den Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung können Sie über den nachfolgenden Link öffnen:
Weiterführende Informationen zum Bad-Bank-Modell der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen:
Wie funktioniert das Bad-Bank-Modell?
Über den folgenden Link können Sie die Publikation "Germany is legislating on "Bad Banks" von Allen & Overy öffnen, in der umfänglich zum Thema Stellung genommen wird:
Des Weiteren hat Clifford Chance einen Newsletter zum Thema veröffentlicht, in dem das Bad Bank-Konzept sowie der Gesetzentwurf vorgestellt und der Fortgang des Verfahrens beleuchtet wird:
Finanzmarktstabilisierungsübersicht Maßnahmen US-Regierung
Die amerikanische Regierung hat eine eigene Website eröffnet, auf der alle aktuellen Maßnahmen im Rahmen der Finanzmarktstabilisierung u.a. die Consumer and Business Lending Initiative (TALF) , das Capital Assistance Program (CAP) , der Financial Stability Plan etc. dargestellt werden.
EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über Rettungsmaßnahmen der
Mitgliedstaaten für wertgeminderte, verlustträchtige Vermögenswerte von Banken (z. B. mit zweitklassigen US-Hypotheken unterlegte Wertpapiere) veröffentlicht. Nach Auffassung der Kommission ist jetzt ein gemeinsamer europäischer Ansatz beim Umgang mit diesen Risikoaktiva erforderlich, um sicherzugehen, dass vorhersehbare Verluste offengelegt und angemessen verwaltet werden. Damit die Banken wieder ihre normale Rolle als Kreditgeberin der Wirtschaft wahrnehmen können, muss ihnen die Furcht genommen werden, dass sie ihr Kapital zur Deckung möglicher Verluste benötigen. Die Kommission beschreibt in ihrer Mitteilung mehrere Möglichkeiten des Umgangs mit wertgeminderten Aktiva. Dazu gehören insbesondere der Erwerb der betreffenden Vermögenswerte (einschließlich Bad-Bank-Szenarios) und Versicherungslösungen. Die Kommission erläutert die Auswirkungen solcher Rettungsmaßnahmen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf regulatorischer Ebene und legt im Einzelnen dar, wie solche Maßnahmen aus beihilferechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Dabei stehen folgende Punkte im Mittelpunkt: Methoden zur Bewertung wertgeminderter Aktiva, erforderliche Vergütung von staatlichen Rettungsmaßnahmen für solche Aktiva, vorgesehene beihilferechtliche Verfahrensschritte und Kriterien für die Beurteilung der den Banken gewährten Beihilfen.
Presseerklärung der EU-Kommission vom 25. Februar 2009
Den Leitfaden der EU-Kommission für den Umgang mit Risikoaktiva finden Sie hier:
Eine Research-Publikation der DZ Bank zum Thema können Sie über den folgenden Link öffnen:
Basel II: Vorschlag des Baseler Komitees zur Behandlung von Verbriefungen
Das Baseler Komitee hat Anfang diesen Jahres Vorschläge zur Überarbeitung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen veröffentlicht und bis zum 17. April zur Diskussion gestellt. Die Regelungen sollen bis Ende 2009 umgesetzt werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere doppelstöckige Verbriefungsstrukturen (CDO auf ABS, Resecuritisations), für die deutlich höhere Risikogewichte gefordert werden.
Am 15. Januar 2009 hat das Weltwirtschaftsforum (WEF) den ersten Report der Projektgruppe "New Financial Architecture" mit dem Titel "The Future of the Global Financial System: A Near-Term Outlook and Long-Term Scenarios" veröffentlicht.
Internetseite der WEF Projektgruppe
Das CESR (Committee of European Securities Regulators) hat am 19.12.2008 einen Konsultationsreport herausgegeben, der die Veröffentlichung von Preisen aus ABS und ABCP Geschäften weitgehend beeinflussen könnte. Eine Zusammenfassung des Themas sowie den vollen Report Transparency of corporate bond, structured finance product and credit derivatives markets Consultatation Paper, 19 December 2008 finden Sie unter
Die Debatte um Qualität und Risikobeteiligung in der Kreditverbriefung. Ein Artikel der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen vom 1. Jan. 2009
Aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung der Verbriefungsmärkte
Die EU-Kommissionen hat einen Vorschlag zur Regulierung der Verbriefungsmärkte vorgelegt und möchte in diesem Zusammenhang insbesondere den Risikotransfer unter geänderte Rahmenbedingungen stellen.
Aktueller Vorschlag der EU-Kommission (Art.122a der CRD):
- Investitionsverbot, soweit nicht Originator mind. 5 % des Risikos einbehält;
- Pflicht für investierende Bank zu belegen, dass sie ein gründliches Verständnis hat für
- Risikocharakterisitik,
- Historie, Kreditvergabeprozess und die Sicherheitenbewertung des Originators der Transaktion,
- die Verbriefungsstruktur,
- und in der Lage ist, die Performance der Verbriefungspositionen anhand von Daten zu bewerten;
- Sponsoren und Originatoren dürfen verbriefte und nichtverbriefte Krediten nicht unterschiedlich behandeln.
Die letzte Fassung dieses Vorschlages (Nov. 2008) finden Sie hier:
Term Asset-Backed Loan Facility Programme (TALF)
Die amerikanische Notenbank hat ein neues Programm etabliert, um die ABS-Märkte wieder in Gang zu bringen: Das TALF (Term Asset-Backed Loan Facility Programme). Wie es funktioniert, kann folgendem Link entnommen werden:
Internetseite der Federal Reserve Bank of New York
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet der folgende Researchbericht der DZ BANK:
Ergänzend hierzu finden Sie nachfoldgend das Client Memorandum von Clifford Chance zum Thema "Federal Reserve Bank of New York Expands and Clarifies the Term-Asset-Backed-Securities Loan Facility ("TALF"):
"German State Guaranteed Notes" und "Proposed Amendments to the German Rescue Package"
Seit dem die Bundesregierung am 13. Oktober 2008 ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte vorgelegt hat, haben eine Reihe von Banken sich für die Inanspruchnahme der staatlichen Hilfsmaßnahmen entschieden. Insbesondere wurden Garantien des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung "SoFFin" in Anspruch genommen und eine Reihe SoFFin-garantierter Finanzinstrumente begeben.
Am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung auf eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geeinigt, die Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht sowie die Möglichkeit der vollständigen Übernahme eines Finanzinstitutes durch den Staat vorsieht.
In den folgenden zwei Veröffentlichungen der Kanzlei Clifford Chance werden die Besonderheiten der Begebung von durch SoFFin garantierten Finanzinstrumenten und die wesentlichen Inhalte des Regierungsentwurf eines Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz näher erläutern.
Proposed Amendments to the German Rescue Package for the Financial Sector
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten
Kommentierungen des Gesetzes durch führende Kanzleien
Als Antwort auf die durch die Finanzmarktkrise verursachten weltweiten Turbulenzen auf den Finanzmärkten hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkstabilisierungsgesetz – FMStG) erlassen. Das FMStG führt Maßnahmen ein, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken. Das Gesetz wurde in wenigen Tagen durch das parlamentarische Verfahren gebracht und ist nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 17. Oktober 2008 im Bundesgesetzesblatt (BGB1. I, Nr. 46, S. 1982) veröffentlicht worden und am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten.
Das FMStG besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: Artikel 1 regelt die Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Fonds). Artikel 2 enthält Regelungen zur Vereinfachung der für den Fonds vorgesehenen Maßnahmen. Artikel 3 bis 6 enthält zeitlich befristete Ändeurngen des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung.
Die Kommentierungen des Gesetzes durch führende Kanzleien können Sie im Folgenden einsehen.
Mayer Brown: Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte - Voraussetzungen, Ausgestaltungen und Auflagen
Clifford Chance: Finanzmarktstabilisierungsgesetz - Maßnahmen und Gestaltungsfragen
Freshfields Bruckhaus Deringer: Neue Gesetzgebung und aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
"Coorigan-Report": Containing Systemic Risk: The Road to Reform
The Report of the CRMPG III, August 6, 2008
Die US-Finanzindustrie hat umfangreiche Vorschläge zur Selbstregulierung als Folge der Finanzkrise vorgelegt. Unter Führung von Gerald Corrigan, einem Top-Manager der US-Investmentbank Goldman Sachs, versucht die Branche, die aus ihrer Sicht offenbar drohenden staatlichen Eingriffe in die Unternehmensführung abzuwehren. "Öffentliche Aufsicht ist kein Ersatz für effektives Management von Finanzinstituten. Das Management sollte weiter eine Aufgabe des privaten Sektors bleiben", heißt es in dem "Corrigan-Report". Er trägt den offiziellen Titel "Eindämmung von Systemrisiken – Die Wege zur Reform". Die Bankengruppe, der alle großen US-Investmentbanken angehören, schlägt darin eine Hand voll Kernregeln und eine Vielzahl konkreter Handlungsempfehlungen zur Krisenvermeidung vor, die vor allem das Risikomanagement betreffen.
SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
Amtlich heißt er „Finanzmarktstabilisierungsfonds“, verwaltet wird er von der „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“. Anlassbedingt und wegen seiner zeitlichen Befristung wird er im Allgemeinen „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) genannt. Geschaffen wurde der Fonds am 17. Oktober 2008 durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat hat der Bundespräsident an diesem Tag das Gesetz unterschrieben. Die Rechtsverordnung zum Gesetz wurde vom Bundeskabinett am 20. Oktober 2008 erlassen.
Die Deutsche Bundesbank leistet Aufbauhilfe, indem sie den Fonds fachlich, organisatorisch und banktechnisch unterstützt.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Übersicht Finanzmarktstabilisierung weltweit
Eine vollständige Übersicht über alle aktuellen Bemühungen der verschiedenen Staaten und Regierungen sowie internationaler Organisationen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft einschließlich der LINKS zu den relevanten Gesetzen, Verordnungen und Grundsatzpapieren kann aus dem folgenden PDF-Dokument entnommen werden:
pdf download
Consultation Report – The Role of Credit Rating Agencies in structured finance markets
The International Organization of Securities Commissions (IOSCO) hat Ende März 2008 ihren Report Code of Conduct for Credit Rating Agencies veröffentlicht. Den Report sowie die Presserklärung der IOSCO zu dem Report:
Report on valuation of illiquid financial products
Committee of European Banking Supervisors (CEBS)
Wesentliche Kernaussagen sind
- accounting standard setters should consider the need for further guidance on measuring fair values when there is little market activity in the instruments concerned (or other instruments relevant to pricing).
- institutions should enhance their practices and governance surrounding the use of modelling techniques; ensure that all appropriate risk factors are considered when determining a fair value; and improve risk management practices to ensure adequate risk assessment of transactions and appropriate management of exposures.
- institutions and standard setters should consider wider valuation-related issues, including: classification issues; importance of timely impairment and possible changes to impairment rules for assets available for sale; treatment of Day one profits and related reserves as well as impact and management of the own credit risk.
EU-Vorschläge zur Regulierung des Risikotransfers und der Ratingagenturen
Die Europäische Union hat mehrere Vorschläge vorgelegt, die bei ihrer Umsetzung auch den ABS-Markt grundlegend betreffen würden. So soll die CRD (Capital Requirement Directive) bezüglich der Regelungen zum Risikotransfer geändert werden. Des Weiteren liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, die Arbeit der Ratingagenturen zu regulieren (Regulation with respect to the authorisation, operation and supervision of credit rating agencies (CRAs) and (ii) on policy options to address the problem of excessive reliance on credit ratings). Die entsprechenden Kommissionsvorschläge und die Stellungnahmen der Industrie können über folgende Links abgerufen werden:
CRD-Entwurf der Europäischen Kommission
Entwurf der Europäischen Kommission zur Regulierung von Ratingagenturen

