Die Verbriefung von Unternehmensforderungen
Vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ein mittelständisches Unternehmen besitzt, eignen sich sehr gut für die Verbriefung. Unternehmen aller Branche haben diese Aktiva in ihrer Bilanz. Bei Unternehmen mit über 100 Mio. € Umsatz machen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Regel zweistellige Millionbeträge aus.
Das Grundprinzip der Verbriefung besteht darin, dass diese bislang brachliegenden Vermögenswerte auf revolvierender Basis, d.h. ständig neu von dem mittelständischen Unternehmen an eine Zweckgesellschaft verkauft werden. Das Unternehmen erhält entsprechend Liquidität.
Die ankaufende Zweckgesellschaft wiederum refinanziert sich durch die Ausgabe von Asset Backed Commercial Paper, die durch eben jene revolvierend angekauften Forderungen besichert sind. Über die Zweckgesellschaft erlangt das mittelständische Unternehmen quasi Zugang zu günstigen Kapitalmarktkonditionen.
Im Unterschied zum Factoring verbleibt das auf die verkauften Forderungen bezogene Debitorenmanagement im Interesse einer vertrauensvollen Kundenbeziehung in der Regel beim Verkäufer, also dem mittelständischen Unternehmen.
Die Verbriefung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen läuft im Wesentlichen wie folgt ab:
- Abstimmung der Vorgehensweise mit einer die Verbriefung begleitenden Bank (Arranger)
- Auswahl eines nach Möglichkeit breit diversifizierten und relativ homogenen Forderungsportfolios
- Prüfung des Portfolios hinsichtlich Diversifikation und historischer Ausfallraten
- Prüfung der Systeme und Prozesse des Debitorenmanagements durch die arrangierende Bank und die Ratingagenturen. Ggf. entsprechende Verbesserungen vornehmen (durch Unternehmen)
- Festlegung der Transaktionsstruktur einschließlich der notwendigen Sicherheitenverstärkung (Credit Enhancement), beispielsweise in Form von Abschlägen, Liquiditätslinien der Bank bzw. Warenkreditversicherungen
- Vollständiger und regressloser Verkauf der Forderungen an die Zweckgesellschaft sowie Aufbereitung der Transaktion in einer Dokumentation
- Zweckgesellschaft refinanziert sich durch ABCP
Üblicherweise beträgt die Laufzeit eines derartigen Vertrages etwa 5 Jahre. Während dieser Zeit wird das verbriefte Portfolio ständig über den Ankauf neuer Forderungen aufgefüllt, die jedoch hinsichtlich der Anforderungen, d.h. Diversifikation und Bonität der Schuldner den gestellten Bedingungen weiterhin entsprechen müssen.
Bislang sind derartige Verbriefungen in Deutschland, d.h. mit deutschen Zweckgesellschaften bei Anwendung deutschen Rechts, aus steuerlichen Gründen zu teuer. Die Zweckgesellschaften müssen auf ihre Refinanzierungskosten, d.h. die Zinsen, die sie für die ABS-Papiere an die Investoren zahlen, Gewerbesteuer zahlen (hälftige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei Ermittlung der Gewerbesteuer). Dies macht inländische Verbriefungstransaktionen im internationalen Vergleich unrentabel.
In der Praxis werden daher Zweckgesellschaften in anderen Jurisdiktionen (beispielsweise England, Irland, Cayman Islands) angesiedelt. Damit jedoch wird das Problem für den Mittelstand nicht gelöst. Zum einen können steuerliche Restriktionen bestehen bleiben. Zum anderen führen der fremde Rechtsraum, die latente Unsicherheit sowie meist umfassende englischsprachige Dokumente dazu, dass das Instrument der ABS Finanzierung in der Regel bislang nur von Grossbetrieben genutzt wird.
Für eine nachhaltige und tragfähige Lösung kommt nur in Frage, für derartige Transaktionen die gewerbesteuerliche Behandlung denen von Bankforderungen gleich zu stellen, damit die Verbriefung von Unternehmensforderungen
- auch mit deutschen Zweckgesellschaften unter deutschem Recht wettbewerbsfähig angeboten werden kann,
- eine hohe Akzeptanz bei der Wirtschaft findet,
- durch entsprechende Standardisierungsvorteile zu noch günstigeren Konditionen und damit Finanzierungsvorteilen für den Mittelstand führt und sich eine wachsende Zahl – auch kleiner Mittelständler – diese Instrument nutzen kann,
- den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland aufwerten.
Eine Gesetzesänderung könnte eine Initialzündung für diese "Mittelstands-ABS" und damit den deutschen ABS-Markt sein.
Gegen die gewerbesteuerliche Freistellung der Verbriefung von Unternehmensforderungen wurde in der Vergangenheit immer angeführt: "Dies führe zu hohen Steuerausfällen". Die TSI ist diesem Argument nachgegangen und hat die steuerlichen Implikationen einer Gesetzesänderung detailliert untersuchen lassen. Das Gutachten wurde mit Unterstützung führender Banken, Kanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Ratingagenturen von Herrn Prof. Hommel, European Business School (EBS) erstellt.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Gesetzesänderung wahrscheinlich eher zu gesamtsteuerlichen Mehreinnahmen führen wird.Selbst im unwahrscheinlichen worst case blieben die Steuerausfälle im einstelligen Millionenbereich und damit volkswirtschaftlich unrentabel.
Zusammengefasst
Die Verbriefung von Unternehmensforderungen führt zu
- günstigeren Finanzierungsbedingungen,
- Gewinn steigernde Wirkungen,
- keiner Minderung bei der Gewerbesteuer und
- steigender Liquidität, die die mittelständischen Unternehmen in der Regel zu neuen Investitionen nutzen.
Zur empirischen Berechnung der Effekte einer gewerbesteuerlichen Freistellung der Verbriefung von Unternehmensforderungen dürfen wir auf das Gutachten von Herrn Prof. Hommel (EBS) verweisen "Verbriefung von Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen".
