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Steuerrechtliche Fragen

Im Rahmen einer in Deutschland aufgesetzten Struktur ist – ohne steuerliche Mehrbelastung – bisher nur die Verbriefung ausgewählter Bankaktiva möglich. Alle anderen Transaktionstypen, wie z.B. die Verbriefung von Handels- und Leasing- forderungen, Mezzaninem Kapital, Forderungen aus PPP, Versicherungsrisiken usw. müssen aus steuerlichen Gründen noch über ausländische Strukturen abgewickelt werden.

Von daher reicht die aufsichtsrechtliche Regelung von Verbriefungszweckgesellschaften im Rahmen der VAG-Novelle nicht aus, denn ohne die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen würde sie nicht weiterhelfen und nicht zur Ansiedlung von Zweckgesellschaften in Deutschland führen.